- Die GRI-Standards bestehen aus insgesamt 36 Modulen, davon sind drei allgemeine und 33 themenspezifische Standards.
- Neben den Grundlagen und allgemeinen Angaben sind nun auch die Managementansätze gesondert gebündelt.
- Während die universellen Standards für berichtende Unternehmen verpflichtend sind, erfolgt die Identifikation der themenspezifischen Standards (wirtschaftliche Aspekte, Umweltaspekte und soziale Aspekte) mithilfe der Wesentlichkeitsanalyse.
- Berichterstatter können wählen, ob sie den gesamten Standard befolgen oder nur einzelne Themen abdecken möchten. In letzterem Fall ist dies mit dem sogenannten „GRI-referenced“-Claim zu kennzeichnen.
- Auch die Nomenklatur hat sich geändert. Ein neues Abkürzungssystem (101, 102, 103, 200, 300, 400) nimmt Bezug auf die universellen Standards (100er-Serie) und auf die drei Hauptkategorien der themenspezifischen Standards (200er- bis 400er-Serie). Weitere Informationen liefert GRI in visueller Form: www.globalreporting.org/standards
- Begrifflichkeiten wurden überarbeitet: So heißen die bisherigen Aspekte aus G4 nun Themen (im Englischen „topics“), aus den Indikatoren sind Angaben (im Englischen „disclosures“) geworden.
- Eine neue Struktur unterscheidet zwischen Pflichtanforderungen („requirements“), Empfehlungen („recommendations“) und Hintergrundinformationen („guidance“). Zu jedem Indikator ist genau vorgegeben, was Pflicht und Kür ist. Der Vorteil: eine erhöhte Leserfreundlichkeit.
- Branchenspezifische Angaben („sector-specific disclosures“) sind nicht mehr notwendig, sie dienen jedoch als Hilfestellung, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren.
Unsere Einschätzung und Empfehlung:
Der GRI-Kodex hat sich seit seiner Einführung im März 1999 zum zentralen Standard für große, internationale Unternehmen entwickelt. Er ist der branchenübergreifend am häufigsten verwendete Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die GRI-Standards bleiben weiterhin ein empfehlenswertes Rahmenwerk, um Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen oder Nachhaltigkeitsthemen innerhalb des Lageberichts aufzugreifen. Unternehmen, die nach den GRI-Standards berichten, erfüllen zudem auch die gesetzlichen Vorgaben, die mit der neuen CSR-Berichtspflicht einhergehen.
Für Unternehmen, die bereits nach den G4-Richtlinien berichtet haben, sollte der Umstieg auf die GRI-Standards ohne Probleme vonstattengehen. Der Berichtsprozess muss nur minimal angepasst werden. Die überschaubaren Veränderungen sind für die Organisationen überwiegend als positiv zu bewerten: Die neue Struktur ist klarer gegliedert, inhaltliche Wiederholungen sind aufgearbeitet worden.
Inwieweit die Karenzzeit bis Juli 2018 in Anspruch genommen wird, müssen Unternehmen im Einzelfall entscheiden. Wir empfehlen jedoch, die Datenerfassung und -strukturierung sowie das Wording frühzeitig auf die neuen GRI-Standards umzustellen. Zudem ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken zur neuen Struktur zu machen, die zwischen Pflichtanforderungen und Empfehlungen unterscheidet. Unternehmen können die Übergangszeit nutzen, um abzuwägen und zu entscheiden, ob über das geforderte Mindestmaß hinaus berichtet werden soll. Für Unternehmen, die 2017 erstmals ihre Nachhaltigkeit dokumentieren möchten, ist die Empfehlung klar: Sie sollten direkt nach den neuen Standards berichten.